AN ALLE MITGLIEDER

Chemnitz, den 1. März 2024

Einladung zur Mitgliederversammlung


Sehr geehrte Mitglieder,

der Vorstand des Schützenverein Karl May 1990 e.V. lädt Sie hiermit zur Mitgliederversammlung ein.

Termin: Freitag, 22. März 2024, 18:00 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr)
Ort: Schützenhaus auf dem Schießstandgelände Niederlungwitz - Zum Wiesengrund 6

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I. Der Vorstand setzt folgende Tagesordnung fest:

A) Formalia
1. Begrüßung durch den Präsidenten,
2. Bestimmung eines Versammlungsleiters
3. Bestimmung eines Protokollführers
4. Erledigung der Formalien (vgl. § 17 der Satzung)

B) Bericht
Bericht des Präsidenten über den Zeitraum 24.02.2023 – 22.03.2024
Terminbekanntgaben Sportjahr 2024
Hinweis auf Amtszeitende gemäß C5 des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung – Neuwahlverpflichtung
Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung Vorstand

C) Vorbereitung zur Neuwahl des Präsidiums und Beschlussfassungen

1. Möglichkeit für die Mitglieder, die für die Neuwahl auf die vakanten Präsidiumsposten kandidieren, sich und ihre Vorstellung von der künftigen Vereinsausrichtung vorzustellen (Sprechzeit und Antwortzeit auf Fragen je maximal 5 Minuten).

2. Beauftragung des Präsidiums mit der Veranlassung einer einvernehmlichen, sofort wirksamen Beendigung aller Mitgliedschaften von Mitgliedern, deren Handels mittels aggressiver und uneinsichtiger Art und Weise gegenüber den vertretungsberechtigtem Personenkreis geprägt ist. Dies betrifft im besonderen Mitglieder die die Bezahlungen von nicht erbrachten Arbeitsstunden der Jahre 2021-2023, korrekten Mitgliedsbeiträgen 2021 ff. verweigern. Die Forderungsbeitreibung oder die Schließung von Vergleichen obliegt dem Präsidium.

Grund: Die unverzichtbare rechtliche Würdigung, einschließlich der kommerziellen Aufwände übersteigen die Leistungsgrenze des derzeitigen Präsidiums.

3. Beauftragung des Präsidiums mit anstehenden Investitionsentscheidungen im Rahmen der vorhandenen finanziellen Möglichkeiten (keine Kreditaufnahme) zur Erfüllung behördlicher Vorgaben für die Gestaltung und Absicherung des Schießstandgeländes, insbesondere der Umzäunung (Postenrunde).

Grund: Bestand der § 27 WaffG-Erlaubnis ist ohne solche Maßnahmen möglicherweise gefährdet.

4. Beauftragung des künftigen Präsidiums mit der Veranlassung der Erstellung einer zu honorierenden Überarbeitung der Satzung des Vereins durch einen Rechtsanwalt. Das Ziel ist die vollständige Neufassung der Satzung.

Grund: Die bei Gericht hinterlegte Satzung entspricht nicht der wahren Beschlusslage und ist derzeit gesetzwidrig (ohne Sitzangabe), strukturell verbesserungsfähig (steuerrechtlich relevante Teile zusammenfassen) in einzelnen Punkten begrifflich missverständlich (Begriffe Rentenalter, Frührentner), sinnlos (Aufzählung in § 2, § 6 S. 2) lückenhaft (keine Abbildung der BDS-Zugehörigkeit), unzulänglich ausgestaltet (§ 8, Ausschluss) widersprüchlich und teilweise rechtlich angreifbar (fehlende Einbeziehung der nicht statuarischen Regelungswerke) und für die Verwaltung damit nur schwierig zu handhaben. Außerdem werden die neuen Vorgaben des Waffenrechts nicht abgebildet. Eine Einzelbearbeitung der Fehler würde nur eine Perpetuierung der Struktur bedeuten, dem gegenüber der Neufassung einfach umzusetzen und klare Folgen haben.


D) Wahlen
1. Bestimmung einer Wahlkommission

2. Bekanntgabe der Kandidaten für die Präsidiumsposten

3. Durchführung der Wahl
3.1 Wahl des Präsidenten
3.2 Wahl des Vizepräsidenten
3.3 Erklärungen über die Annahme der Wahl

E) Abschluss der Versammlung
1. Übernahme der Ämter durch das neue Präsidium
2. sonstiges
3. Schlusswort des neuen Präsidenten
4. Ende der Versammlung

F) Geselliges Beisammensein bis max. 20:00 Uhr

II. Hinweise:
1. Eine Ergänzung der Tagesordnung kann laut Satzung noch bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich gefordert werden.

2. Zur Sicherung der ordnungsgemäßen und lückenlosen Protokollierung nach § 18 der Satzung wird ein ungekürzter Audiomitschnitt des Verlaufes Versammlung und Wortbeiträge angefertigt. Protokoll und Audiomitschnitt stehen allen Mitgliedern - ausschließlich für persönliche vereinsbezogene Zwecke - zum Anhören bzw. zur Einsicht zur Verfügung. Kopien werden auf Anforderung gegen Kostenbeitrag angefertigt. DSGVO konforme Anonymisierungswünsche werden beachtet.

III. Erbetene Rückmeldung

Die Verwaltung ist jedem Mitglied dankbar für eine (unverbindliche) Zu- oder Absage, um die Versammlung ablauftechnisch planen und den reibungslosen Ablauf organisatorisch sicherstellen zu können.

Ihre Rückmeldung bitte ausschließlich über die Website des Vereins vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand
gez. Uwe Lange und Maik Walter

Einladung als .pdf-Dokument zur An- oder Abmeldung